Friseur Oberschleißheim – seit 1950 Ihr Friseur

Friseur Oberschleißheim

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass gemäß der Bayerischen Landesverordnung bei Friseuren nun wieder die 3G-Regel gilt. Das bedeutet, dass für Euren Friseurbesuch einer der folgenden Nachweise erforderlich ist:

  • Nachweis der vollständigen Impfung (Impfnachweis über die Zweitimpfung, die länger als 14 Tage zurückliegt).
  • Ärztlicher Nachweis über die Genesung nach einer positiven Corona-Infektion, die wenigstens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.
  • Mitgebrachter negativer Corona-Schnelltest oder Corona-PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

 

Hygienemaßnahmen

  • Bitte wartet im Eingangsbereich und haltet den Mindestabstand ein. Wir desinfizieren Euch vorher die Hände und bringen Euch zu Euren Plätzen.
  • Bitte bringt eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil mit, da diese zwingend notwendig ist. Diese muss hinter den Ohren – nicht am Kopf – zu befestigen sein.
  • Haare dürfen nicht trocken geschnitten werden, heißt, wir müssen sie auch vor Ort frisch waschen.
  • Wir dürfen weder Zeitungen, noch Getränke anbieten.

Bitte kommt nicht mit grippeähnlichen Symptomen (Husten, Schnupfen, Fieber o.ä.) zu uns in den Laden. Verschiebt lieber Euren Termin. Gerne auch kurzfristig. Gesundheit geht vor Schönheit!!!

Bitte macht Eure Termine gerne telefonisch aus.

Wir freuen uns sehr auf Euch!

Euer Team von Friseur Falb in Oberschleißheim

»Damenfriseur – Herrenfriseur – Kinderfriseur«